Tauchschule Tauchteam Bodensee
AGB für das Tauchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tauchkurse

(Stand Oktober 2020)


Tauchteam Bodensee

Maren Wagenbreth, Merowingerstraße 17, D-88518 Herbertingen

Telefon: 07586 917963, dive@tauchteam-bodensee.de, www.tauchteam-bodensee.de


Hinweis:

Aus Gründen einer besseren Lesbarkeit wird in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist dabei jeweils mit eingeschlossen.


§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Tauchteam Bodensee Maren Wagenbreth, nachfolgend „TTB“ genannt und die Vertragspartner des TTB nachfolgend „VP“ genannt.

Die AGB gelten auch für fernmündlich oder auf elektronischem Weg übermittelte Rechtsgeschäfte.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Das TTB bietet Schnuppertauchen, Tauchkurse, Spezialkurse, geführte Tauchgänge, Trainings- und Übungstauch-gänge und Seminare (nachfolgend „Kurse“ genannt) an. Eine genaue Auflistung und Bezeichnung des Angebots wird vom TTB auf seiner Internetpräsenz und in sonstigen Medien veröffentlicht.


§ 3 Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages und Vertragsdauer

3.1 Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, mündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Wird eine Anmeldung für eine Gruppe abgeschlossen, übernimmt der Gruppenanmelder alle Vertragspflichten.

3.2 Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den VP ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen dem TTB und dem VP.

3.3 Die Anmeldung ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme verbindlich. Die Stornierung einer Anmeldung ist mit Kosten verbunden. Die Abmeldegebühr beträgt bis 48 Stunden vor Kursbeginn 20 % des Kurspreises.

3.4 Der Vertrag beginnt zum spezifisch oder individuell vereinbarten Zeitpunkt.

Die Vertragsdauer der Kurse richtet sich nach den vorgegebenen Unterrichtseinheiten und praktischen Übungen der Ausbildungsordnung oder nach der individuell vereinbarten Dauer.


§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1 Die Kurspreise richten sich nach den jeweils bei Vertragsschluss geltenden Preisen des TTB. Die Preisliste ist auf der Internetpräsenz veröffentlicht. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich inklusive der zur Zeit der Leistungs-erbringung gültigen Umsatzsteuer.

4.2 Der VP erhält bei seiner Anmeldung eine Rechnung. Diese ist spätestens vor Kursbeginn per Barzahlung oder per Überweisung zu begleichen.

4.3 Ausschlaggebend für den Ausgleich des Kurspreises ist der beim TTB eingegangene, nicht der angewiesene Betrag.


§ 5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem TTB und dem VP.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch den VP nicht in Anspruch genommen, so behält sich das TTB vor, den gesamten Kurspreis einzubehalten.

5.3 Wird der Kurs aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen (Nachweis durch Attest), erfolgt keine Rückzahlung von bereits in Anspruch genommenen Leistungen. Die Festlegung einer Rückzahlungssumme für noch nicht in Anspruch genommene Kursleistungen obliegt dem TTB.

5.4 Ist eine Fortführung des Kurses nach Abbruch entsprechend Ziffer 5.3 innerhalb von 12 Monaten möglich, entstehen keine neuen Kosten. Hierfür muss allerdings erneut Tauchtauglichkeit vorliegen. Vergehen mehr als 12 Monate, muss sich der VP zu einem neuen Kurs anmelden. Die Kosten hierfür trägt der VP.

5.5 Für alle Kurse gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bis 48 Stunden vor Kursbeginn wird eine Stornierung mit 20 % des Kurspreises berechnet. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der Kurspreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Im Krankheitsfall wird auch bis 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin, nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, 80 % des Kurspreises erstattet.

5.6 Hat sich der VP für Fremdleistungen im Rahmen einer Veranstaltung angemeldet, die vom TTB lediglich vermittelt werden, richtet sich eine etwaige Rückerstattung abweichend von Ziffer 5.5 nach den Bedingungen des Anbieters der Fremdleistung zzgl. der o.g. 20 %.


§ 6 Teilnahmebedingungen

6.1 Die Voraussetzungen, die erforderliche Ausbildungsstufe, die Anzahl an Pflichttauchgängen (Taucherfahrung) zu den Kursen ist in der jeweiligen Beschreibung und in der SUB-Ausbildungsordnung aus der Internetpräsenz zu entnehmen.   

6.2 Der Tauchlehrer bzw. Tauchgangsführer ist gegenüber dem VP für die Dauer des Kurses weisungsbefugt. Der VP verpflichtet sich, den Anweisungen Folge zu leisten.

6.3 Der VP verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung den Kurs nachhaltig stört, oder wenn ein reibungsloser Ablauf des Kurses aufgrund seines Verhaltens nicht gewährleistet werden kann. Zudem ist das TTB bei Sicherheitsbedenken jedweder Art (über und unter Wasser) berechtigt den Kurs sofort zu beenden. In allen Fällen behält sich das TTB vor, den VP vom Kurs auszuschließen. Bei einem Abbruch oder Ausschluss steht dem VP kein Anspruch auf Rückzahlung des Kurspreises zu. Gleiches gilt für dem VP entstandene Aufwendungen.

6.4 Fehlt der VP zu einem oder mehreren vereinbarten Terminen, werden hieraus resultierende Zusatztermine vom TTB wie folgt an den VP berechnet:

je Theorie-Einheit 50,00 € und je Praxis-Einheit 80,00 €.

6.5 Das TTB übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigung oder Verlust von persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen oder der verwendeten Tauchausrüstung.

6.6 Für das Schnuppertauchen und die Anfängerausbildung (OWD/CMAS*) wird die benötige Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Diese ist sorgsam zu behandeln. Der Tauchschüler haftet für durch ihn verursachte Schäden oder bei Verlust.

6.7 Für weiterführende Tauchkurse ist eine vollständige, funktionsfähige, erprobte und gewartete kaltwassertaugliche Tauchausrüstung erforderlich oder kann beim TTB gegen Aufpreis entliehen werden.

6.8 Die „Sicherheitsstandards für den Tauchsport“ sind vom VP im Rahmen von Kursen zu befolgen. Für die Teilnahme an Kursen ist ein gültiger Tauchtauglichkeitsnachweis unerlässliche Voraussetzung. Die tauchmedizinische Untersuchung muss mindestens nach den Richtlinien der GTÜM erfolgen. Unabhängig vom gültigen Tauchtauglichkeitsnachweis sind ein gegenwärtig guter Gesundheitszustand sowie körperliches und seelisches Wohlbefinden Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Tauchgang. Hierzu zählen auch gesunde Ernährung, ausgewogener Flüssigkeitshaushalt sowie der Verzicht auf Drogen, Nikotin und Alkohol sowie sonstiger berauschender Mittel. Bei Missbrauch führt dies unweigerlich zum Ausschluss vom Kurs. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des VP.

6.9 Bei Bedenken gegen die gesundheitliche oder psychische Eignung ist das TTB berechtigt, den betreffenden VP von allen Kursen auszuschließen.

6.10 Die Teilnahme an den vom TTB angebotenen Kursen erfolgt stets auf eigene Gefahr.

6.11 Das Tauchen ist insgesamt eine sichere Sportart. Jedoch besteht immer ein Restrisiko. Das TTB empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer Tauchunfallversicherung (z. B. bei aquamed). Für alle Kurse, ausgenommen OWD/CMAS*, ist eine entsprechende Tauchunfallversicherung obligatorisch.

6.12 Die Ausbildung ist erst dann abgeschlossen und das Brevet wird dem Teilnehmer erst dann ausgehändigt, wenn dieser alle im Training Record aufgeführten Nachweise aus Theorie und Praxis sicher beherrscht. Die entsprechende Beurteilung erfolgt ausschließlich durch den ausbildenden Tauchlehrer. Die reine Teilnahme an einem Kurs und dessen Bezahlung berechtigen nicht zum Erhalt einer entsprechenden Brevetierung.


§ 7 Datennutzung und Datenschutz

Die Erhebungen, Verarbeitungen und Speicherung personenbezogener Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der VP willigt ein, dass seine Daten zum Zweck des Ausbildungsnachweises, der Vertragsabwicklung und zur Pflege der Geschäftsbeziehung vom TTB verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.


§ 8 Haftung

8.1 Das TTB haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das TTB ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet das TTB in selbigem Umfang.

8.2 Die Regelung aus Ziffer 8.1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


§ 9 Gerichtsstand

Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Bad Saulgau.


§ 10 Sonstige Bestimmungen

10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

10.2 Sollten einzelne Passagen auf Grund anderer Rechtsnormen ungültig werden bleiben die restlichen Bestandteile der AGB rechtswirksam.