Tauchschule Tauchteam Bodensee
Batteriegesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz (BattG)


Wir verkaufen Tauchausrüstung, die Batterien und Akkus enthalten, etwa Tauchlampen, Tauchcomputer usw. 

Daher haben wir die Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz (BattG) dich auf Folgendes hinzuweisen:


Du bist als Endnutzer zur getrennten Erfassung und Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.


Du kannst Altbatterien und Akkus nach Gebrauch unentgeltlich an uns zurückgeben.

Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.


Altbatterien und Akkus können umweltgefährdende Schadstoffe, z.B. die Schwermetalle Cadmium, Blei und Quecksilber enthalten. Werden Altbatterien und Akkus nicht sachgemäß gelagert oder entsorgt, kann es die Gesundheit und die Umwelt schädigen. Daher ist es wichtig, die Altbatterien und Akkus an uns oder in deiner Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückzugeben.


Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit einem Symbol, bestehend aus einer durchgekreuzten Mülltonne und mit den chemischen Zeichen der Metalle (Cd = Cadmium; Pb = Blei; Hg = Quecksilber) gekennzeichnet, bei denen der Grenzwert überschritten wird.