Tauchschule Tauchteam Bodensee
Regeln Tauchen im Bodensee

Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee
(Bodensee-Schifffahrts-Ordnung - BSO)

Welche Regeln sind beim Tauchen im Bodensee zu beachten?


Für den Bodensee gilt nicht primär das Landeswassergesetz Baden-Württemberg, sonden die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO). Nachfolgend die wichtigsten Regeln in Kürze:

Artikel 3.13

Zeichen beim Tauchen

1: Beim Tauchen vom Land aus ist eine Flagge Buchstabe ›A‹ der internationalen Flaggenordnung (Doppelstander, deren Hälfte am Stock weiß und deren andere Hälfte blau ist) aufzustellen.

2: Beim Tauchen vom Gewässer aus muss diese Flagge auf dem Fahrzeug oder einer mitgeführten Boje von allen Seiten sichtbar sein; nachts und bei unsichtigem Wetter ist sie wirksam anzuleuchten.

Artikel 3.02

Flaggen und Bälle

(1) Die Farben der in dieser Verordnung vorgeschriebenen Flaggen und Bälle dürfen nicht verblasst oder schmutzig sein. Die Flaggen müssen rechteckig und mindestens 60 cm hoch und breit sein. Die Bälle müssen für Vorrangfahrzeuge einen Durchmesser von mindestens 50 cm, für Fahrzeuge der Berufsfischer einen Durchmesser von mindestens 30 cm haben.

(2) Anstelle von Flaggen können Tafeln gleicher Größe und Farbe verwendet werden. Bälle dürfen durch Einrichtungen ersetzt werden, die aus der Entfernung das gleiche Aussehen haben.

Artikel 11.04

Bade-/ und Tauchverbot

1: Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten und Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb Öffentlicher Badeplätze verboten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.

Starkwind- und Sturmwarnung


Der Bodensee wird dabei in drei Warn-Regionen eingeteilt: Bodensee West, Bodensee Mitte und Bodensee Ost.

Über die genaue Lage vor Ort könnt ihr euch hier informieren:


Starkwind-/ und Sturmwarnportal

Flyer mit weiteren Infomationen zum Sturmwarndienst am Bodensee

Dinge die man ebenfalls beachten sollte

  • Schiffe, egal welcher Art, haben immer Vorfahrt
  • Taucher haben im Bereich der Fährrinnen nichts verloren
  • An die vor Ort angebrachten Weisungen hat man sich zu halten z.B. Tauchen nur nach Links erlaubt
  • Wintertauchplätze sind nur innerhalb der erlaubten Zeiten zu betauchen. Sollte trotz Winterzeit Fährbetrieb herrschen, ist es besser keine Diskusssionen zu führen und einen anderen Platz aufzusuchen
  • Der Teufelstisch darf nur mit Ausnahmegenehmigung betaucht werden. Dieses Tauchverbot wird von der Wasserschutzpolizei akribisch überwacht
  • Unnötiger Lärm sollte vermieden werden
  • Ein Gebüsch am Tauchplatz ist keine Toilette. Besonders nicht in den Wohngebieten
  • Kein Tauchen bei Sturmwarnung
  • etc.