Tauchschule Tauchteam Bodensee
AGB für unsere Gutscheine

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gutscheine

(Stand April 2021)


Tauchteam Bodensee

Maren Wagenbreth, Merowingerstraße 17, D-88518 Herbertingen

Telefon: 07586 917963, dive@tauchteam-bodensee.de, www.tauchteam-bodensee.de


Hinweis:

Aus Gründen einer besseren Lesbarkeit wird in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist dabei jeweils mit eingeschlossen.


§ 1 Wo kann der Gutschein eingelöst werden?

Der Gutschein kann für Produkte und Leistungen des Tauchteam Bodensee eingelöst werden.


§ 2 Für welche Produkte und Leistungen kann der Gutschein eingelöst werden?

Wir unterscheiden Sachgutscheine und Wertgutscheine.

1. Ein Sachgutschein wird ausgestellt über eine bestimmte, konkret bezeichnete Leistung und ist nur dafür einlösbar bspw.

  • Schnuppertauchen
  • Tauchausbildung CMAS*/OWD
  • Spezialkurs Nitrox
  • Begleiteter Tauchgang im Bodensee

2. Ein Wertgutschein wird ausgestellt über eine nicht hinreichend konkretisierte Leistung bspw. ein Wertgutschein über 100 Euro. Wertgutscheine sind einlösbar für unsere Tauchkurse, Tauchgangsbegleitung, Ausfahrten, Veranstaltungen, Tauchausrüstung und Füllstation.

    Der Gutschein kann nur für den Kauf von Waren und Leistungen und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden. Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.


    § 3 Wann kann der Gutschein eingelöst werden?

    Bitte gebe bei deiner Anmeldung zu einem Kurs (Schnuppertauchen, Tauchkurse, Spezialkurse, geführte Tauchgänge, Trainings- und Übungstauchgänge) oder bei dem Kauf der Tauchausrüstung an, dass du einen Sach- oder Wertgutschein einlöst. Nach der Erstellung der Rechung ist eine nachträgliche Verrechnung nicht mehr möglich.


    § 4 Wie lange kann der Gutschein eingelöst werden?

    Es gilt die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist für Gutscheine. D.h. Gutscheine und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Die Einlösung von Gutscheinen muss innerhalb der Gutscheingültigkeit erfolgen.


    § 5 Ist der Gutschein übertragbar?

    Unsere Gutscheine sind übertragbar, so dass diese auch von einer anderen Person eingelöst werden können.

    Insbesondere für unsere Kurse (Schnuppertauchen, Tauchkurse, Spezialkurse, geführte Tauchgänge, Trainings- und Übungstauchgänge) sind bestimmte Voraussetzungen (z.B. gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung, erforderliche Ausbildungsstufe, Anzahl an Pflichttauchgängen) nötig. Diese Voraussetzungen hat auch die Person zu erfüllen, die den Gutschein übertragen bekommen hat. Erfüllt die Person die Voraussetzungen nicht, ist das Einlösen des Gutscheins nicht möglich. 


    § 6 Kann pro Kursanmeldung / Tauchausrüstungskauf nur ein Gutschein oder können auch mehrere Gutscheine eingelöst werden?

    Bei uns können mehrere Gutscheine eingelöst werden.


    § 7 Was passiert mit dem Restguthaben, wenn der Wert des Gutscheins den Wert der damit erworbenen Ware/Leistung übersteigt?

    Bei jeder Kursanmeldung und jedem Ausrüstungskauf wird der Betrag von deinem Wertgutschein abgezogen. Der Wertgutschein kann so oft zur Bezahlung benutzt werden, bis der Gutscheinbetrag aufgebraucht ist. Reicht der Wert des Gutscheins zur Deckung der Kursanmeldung bzw. zum Kauf nicht aus, kann der Differenzbetrag bar oder per Überweisung beglichen werden. Einen Anspruch auf Auszahlung des Differenzbetrages besteht nicht.